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  • Aufgeschlagenes Buch mit roter Rose und Herz
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Willkommen im Standesamt Petershagen

Sie möchten sich standesamtlich trauen lassen?
Ein neuer Erdenbürger hat das Licht der Welt erblickt?
Sie haben einen Trauerfall in der Familie?
Sie benötigen Urkunden?

Wir begleiten Sie gern bei allen Formalitäten und natürlich bei standesamtlichen Trauungen.

Geburt

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!  Die Stadt Petershagen freut sich mit Ihnen und möchte den neuen Ehrenbürger mit einem Begrüßungspaket recht herzlich willkommen heißen. Das kleine "Geschenk" liegt im Empfangsbereich der Verwaltungsgebäude Lahde und Petershagen für Sie bereit.  

Gut zu wissen:

Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren ist. Auf den Wohnort der Eltern kommt es dabei nicht an.

Ist Ihr Kind in Petershagen geboren, ist das Standesamt Petershagen zuständig. Ist es beispielsweise im Krankenhaus in Minden geboren, so ist das Standesamt in Minden zuständig.
 
Die Geburt Ihres Kindes muss innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Sie erhalten dafür, sofern Ihr Kind im Krankenhaus geboren ist, von der Krankenhausverwaltung eine so genannte "Geburtsanzeige".
 
Sind Sie verheiratet oder haben Sie das gemeinsame Sorgerecht für das neugeborene Kind durch eine entsprechende "Sorgerechtserklärung" (zuständig ist hier das örtliche Jugendamt), müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben. In den anderen Fällen ist die Unterschrift der Mutter ausreichend.
 
Welche Unterlagen für die Beurkundung der Geburt zusätzlich beim Standesamt einzureichen sind, ist je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der Eltern sehr unterschiedlich.
 
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Standesamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Informationen zur Namenwahl des Kindes

Eheschließung

Sterbefall

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Tod muss auf jeden Fall durch einen Arzt festgestellt werden. Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. 

In der Regel werden alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Sterbefalles von einem Bestatter erledigt. Der von Ihnen beauftragte Bestatter wird Sie um die für die Beurkundung notwendigen Unterlagen bitten, auf jeden Fall sollten Sie das Stammbuch der Familie (sofern vorhanden), ansonsten Geburtsurkunde, Ehekurkunde, ggf. das Scheidungsurteil, die Sterbeurkunde des ggf. vorverstorbenen Ehegatten und den Ausweis der oder des Verstorbenen bereit halten. Wenn der/die Verstorbene nicht in Petershagen wohnhaft bzw. gemeldet ist, ist zusätzlich eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde beizubringen.
 
Der Bestatter wird dann beim Standesamt die erforderlichen Sterbeurkunden ausstellen lassen.

Für weitere Informationen oder wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns.

Urkunden

Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her. Den entsprechenden Vordruck zur Bestellung der Urkunden finden Sie am Ende dieser Seite.
 
Es gibt folgende Urkunden:
 
- Geburtsurkunden (auch international)
- Eheurkunden (auch international) 
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden (auch international)
- aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke bzw. -abschriften.

Wo gibt es diese Urkunden?
 
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie also beim Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Eheurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.
 
Hinweis:
 
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß §§ 61ff. des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen (gerade Linie).
Andere Personen haben nur dann ein Recht auf die Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwisterteil des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Grundsätzich sind über 16 Jahre alte Personen antragsberechtigt.
Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
Im Zweifelsfalle wenden Sie sich einfach an Ihr Standesamt.
 
Was kostet die Ausstellung von Urkunden?
 
Die aktuellen Gebühren betragen seit dem 01.01.2009  10 €   je Personenstandsurkunde.
 
Weitere Ausfertigungen derselben Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
 
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung von Kindergeld.

Urkunden-Bestellung
 
Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

 

Kontakt

Cornelia Uphoff
Raum: 11, Petershagen
Schloßfreiheit 2-4
32469 Petershagen
Telefon: 05702 822-141
Fax: 05702 822-140
E-Mail oder Kontaktformular
Bettina Reinking
Raum: 12, Petershagen
Schloßfreiheit 2-4
32469 Petershagen
Telefon: 05702 822-142
Fax: 05702 822-140
E-Mail oder Kontaktformular
Franziska Tegtmeier
Raum: 12, Petershagen
Schloßfreiheit 2-4
32469 Petershagen
Telefon: 05702 822-142
Fax: 05702 822-140
E-Mail oder Kontaktformular

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