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Neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk V der Stadt Petershagen gesucht

Bedingt durch das Ausscheiden der Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks V (Ortschaften Friedewalde, Maaslingen, Meßlingen und Südfelde) der Stadt Petershagen ist dieses Amt kurzfristig neu zu besetzen.


Gemäß § 3 Schiedsamtsgesetz Nordrhein – Westfalen (SchAG NRW) vom 16. Dezember 1992 – in der zurzeit gültigen Fassung – wählt der Rat der Stadt Petershagen die Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk V für die Amtsperiode 2026 bis 2031.

Nach § 2 des SchAG NRW kann zur Schiedsperson gewählt werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

(1) Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt
geeignet sein.

(2) Schiedsperson kann nicht sein, wer
1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. unter Betreuung steht.

(3) Schiedsperson soll nicht sein, wer
1. das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;
3. durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche
Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

(4) Zur Schiedsperson soll nicht gewählt werden oder wieder gewählt werden,
wer das 75. Lebensjahr vollendet hat.

Bürgerinnen oder Bürger, welche unter Beachtung der oben genannten Voraussetzungen ein Interesse an der Ausübung des Amtes einer Schiedsperson haben, können Ihre Bewerbung mit kurzem tabellarischen Lebenslauf bis zum 16.09.2026 bei der Stadt Petershagen, Hauptverwaltung, Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen, einreichen.

Die Bewerbungsunterlagen können auch per E-Mail an wahlamt@petershagen.de gesendet werden.

Für Rückfragen steht Herr Helmerking (Telefon 05702 822-240) zur Verfügung.