Unter dem nachfolgenden Link gelangen Sie zur Ergebnispräsentation der Landrats-Stichwahl am 27.09.2020
Ergebnispräsentation Kommunalwahlen 2020 einschließlich Landrats-Stichwahl
Hier sehen Sie die Endergebnisse der Kommunalwahlen am 13.09.2020 der Stadt Petershagen:
1) Endergebnis der Bürgermeisterwahl 13.09.2020
2) Endergebnis Ratswahl 13.09.2020
Eine Präsentation der Wahlergbnisse finden Sie hier:
Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Bekanntmachung vom 04.09.2019 den Termin der allgemeinen Kommunalwahlen auf den 13.09.2020 festgelegt.
An diesem Tag wird ein neuer Stadtrat für die Stadt Petershagen gewählt. Die Wahl ist eine Mischung aus Personen- und Listenwahl. Die Hälfte der 30 Ratsmitglieder wird direkt durch einfache Mehrheit in den Wahlbezirken gewählt, die andere Hälfte wird über den Verhältnisausgleich aus den Reservelisten ermittelt.
Für die Wahl des Rates der Stadt Petershagen wurde das Wahlgebiet in 15 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Eine Übersicht der Wahlbezirke finden Sie hier.
Auch die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Petershagen wird an diesem Tag durchgeführt. Diese Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Sollte bei mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erzielen, ist für den 27.09.2020 eine Stichwahl vorgesehen.
Hier finden Sie die Bekanntmachungen der Ergebnisse der Wahl des/der Bürgermeisters/in und der Ratswahl der Stadt Petershagen:
Als Rechtsgrundlage zur Durchführung der Kommunalwahlen dient das Kommunalwahlgesetz und ergänzend die Kommunalwahlordnung.
Weitere Bekanntmachungen zur Kommunalwahl:
Bildung und Zusammentritt der Briefwahlvorstände zur Landrats-Stichwahl am 27.09.2020
Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Petershagen am 13.09.2020
Wahlbekanntmachung der Stadt Petershagen für die Kommunalwahlen am 13.09.2020
Bildung und Zusammentritt der Briefwahlvorstände für die Kommunalwahlen am 13. September 2020
Den Wahlberechtigten der Stadt Petershagen werden ab Montag, 10. August 2020, die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Kommunalwahl, am Sonntag, 13. September 2020 und die evtl. Bürgermeister-/Landratsstichwahl am Sonntag, 27. September 2020,zugestellt.
Der Wahlbenachrichtigungsbrief gibt u.a. Auskunft darüber, in welchem Wählerverzeichnis der Stadt Petershagen der Wahlberechtigte eingetragen ist und in welchem Wahlraum die Wahl ausgeübt werden kann.
Für diese Wahl ist die Stadt Petershagen in 35 Stimmbezirke eingeteilt. Mit Ausnahme der Ortschaften Petershagen, Lahde, Heimsen, Frille und Friedewalde bildet jede Ortschaft für sich einen gesonderten Stimmbezirk; die Ortschaften Lahde, Heimsen, Friedewalde und Frille sind in zwei, die Ortschaft Petershagen ist in drei Stimmbezirke eingeteilt.
Auf Grund der bestehenden Corona-Pandemie hat es Änderungen bei den Wahllokalen gegeben. Die Wahlberechtigten finden die Adresse ihres Wahllokals auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief.
Wahlberechtigt sind alle BürgerInnen ab 16 Jahren mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft, die ihren Hauptwohnsitz in Petershagen haben.
In Petershagen gibt es rund 21.300 Wahlberechtigte.
Das Wählerverzeichnis der Stadt Petershagen wird vom 24. bis 28. August 2020 im Verwaltungsgebäude Lahde (Zimmer 16) während der Dienststunden für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Alle Personen, die meinen, wahlberechtigt zu sein, jedoch bis zum 23. August 2020 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen. Der Einspruch ist bei der Stadtverwaltung Petershagen, Verwaltungsgebäude Lahde, Zimmer 16, Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen, zu erheben.
Falls Briefwahl gewünscht wird, bitte die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes (Wahlscheinantrag) entsprechend ausfüllen, in einen Umschlag stecken, diesen ausreichend frankieren und an die o.a. Adresse schicken.
Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahl) kann auch online gestellt werden. Hierzu stellt die Stadt Petershagen im Internet unter www.petershagen.de ”Kommunalwahlen 2020” einen Wahlscheinantrag bereit, der am Bildschirm ausgefüllt und dann online abgesendet werden kann.
Eine persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Verwaltungsgebäude Lahde ist ebenfalls möglich, sollte jedoch auf Grund der bestehenden Corona-Pandemie nur in besonderen Fällen in Anspruch genommen werden.
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird umgehend ausgestellt und zugeschickt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr beim Wahlamt eingehen.
Das Wahlbüro der Stadt Petershagen ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar und befindet sich im 1. OG des Verwaltungsgebäudes Lahde.
Sollten sie Fragen zur Wahl haben, hilft ihnen das Wahlbüro der Stadt Petershagen (Tel. 05702 822-240 oder 246) gerne weiter.
Die Broschüre informiert in sogenannter "Leichter Sprache“ über die Kommunalwahl.
Mo. - Fr. 08:30 bis 12:30 Uhr
Mo. u. Do. 14:00 bis 17:30 Uhr