die körperlich und/ oder seelisch misshandelt oder bedroht werden oder
andere Gewalterfahrungen in Alltagssituationen gemacht haben (z.B. sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Stalking)
Die Mitarbeiterinnen in den Frauenberatungsstellen beraten zu Fragen bei Trennung und Scheidung, wenn notwendig und erwünscht, stellen sie auch einen Erstkontakt zum Frauenhaus her.