Die Kindertagespflege umfasst die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes und ist ein Alternativangebot zur Kindertagesstätte, entsprechend dem Förderauftrag des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/). Die individuelle Förderung orientiert sich am einzelnen Kind. Diese Betreuungsform ist besonders (aber nicht nur) für Kinder von 0 – 3 Jahren geeignet.
In den meisten Fällen findet die Betreuung im familiären Rahmen statt. Hier werden ein bis maximal fünf Kinder gleichzeitig, im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson, betreut. Außerdem sind in der Stadt Petershagen noch Tagesgroßpflegestellen vorhanden, hier werden in separaten Räumen maximal neun Kinder von zwei bis drei Kindertagespflegepersonen betreut. In beiden Fällen ist es das erste loslösen von den Eltern / der Familie, auf behutsame Weise mit der nötigen Zeit für jedes einzelne Kind. Sich im Tagesablauf mit anderen Kindern zu arrangieren ist im kleinen Rahmen oft leichter und der Übergang zum Kindergarten wird für die Kinder deutlich vereinfacht.
Kinder können aber auch ergänzend zum Kindergarten oder zur Schule betreut werden, wenn die Betreuungszeiten der Einrichtungen nicht ausreichen. Randzeiten können abgedeckt werden, die in öffentlichen Einrichtungen nicht erfasst werden können. Wenn Eltern früh mit der Arbeit beginnen, spät heimkommen oder am Wochenende arbeiten, Kindertagespflegepersonen können anpassungsfähig auf die Bedürfnisse der Eltern eingehen. Manchmal ist es notwendig, dass ein Kind sogar übernachtet, oder abgeholt werden muss – zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson wird die Betreuungszeit per Vertrag ausgehandelt.
Unter Umständen ist die Betreuung auch finanziell günstiger gegenüber Einrichtungen, das hängt von der zu betreuenden Stundenzahl ab, denn die Betreuung durch Kindertagespflegepersonen wird bereits ab fünf Stunden durch den Kreis Minden-Lübbecke bezuschusst. Voraussetzung für die Bezuschussung durch den Kreis ist eine regelmäßige, notwendige Betreuung, das heißt, es muss z.B. eine Berufstätigkeit, Arbeitssuche, eine Schul- oder Hochschulausbildung usw. der Erziehungsberechtigten vorliegen.
1) Wenn Sie bei uns als Kindertagespflegeperson aufgenommen werden möchten, füllen Sie das Aufnahmeformular
aus, fügen eine Kopie Ihrer Pflegeerlaubnis vom Kreis Minden-Lübbecke bei und, falls vorhanden, ein
ansprechendes Foto mit dazu.
2) Es gibt viele Internetseiten, auf denen Sie sich sehr gut informieren können und die Ihnen zum Beispiel helfen,
einen eigenen Fragekatalog für die Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson oder Kita zu erstellen
und worauf Sie achten sollten:
Die Beste Betreuung für mein Kind
http://www.fruehe-tagesbetreuung.de
Leitfaden für das ausführliche Gespräch mit der Tagesmutter
Anforderungsliste an die Tagesmutter
http://www.handbuch-kindertagespflege.de/allgemein/dok/1.php
http://www.tagesmutter.net/themen/infos-fuer-eltern.html
Für die Vermittlung der Kindertagespflege ist Frau Annette Pott-Wallossek vom Kreis Minden-Lübbecke zuständig.
Sie erreichen sie telefonisch unter
Tel.: 0571 807 15532 (Mittwoch 08:30 bis 12:30 Uhr)
Email: a.pott-wallossek@minden-luebbecke.de
Mo. - Do. 8:30 - 12:30 Uhr