Lärm ist unerwünschter Schall, der als störend oder belästigend empfunden wird und nicht selten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt.
Umgebungslärm sind belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Hierzu gehören vor allem die Geräuschquellen Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr und industrielle Tätigkeiten.
Am 25.06.2002 wurde die so genannte „Umgebungslärmrichtlinie“ Nr. 2002/49/EG des Europäischen Parlaments erlassen. Es wurde ein Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms festgelegt mit dem Ziel, schädliche Auswirkungen und Belästigungen zu verhindern und zu vermindern bzw. soll ihrem Entstehen vorgebeugt werden.
Die Ziele der Umgebungslärmrichtlinie sollen schrittweise erreicht werden durch Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung.
Die Bewertung und Berechnung des Lärms erfolgt mittels eines europaweit gültigen Berechnungsverfahrens. In NRW werden die daraus zu entwickelnden Lärmkarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt. Für die Eisenbahnstrecken ist das Eisenbahnbundesamt zuständig. In den Karten werden dargestellt die Indizes LDEN (Day; Evening; Night = 24 h), mit dem Aussagen über die Lärmbelästigung getroffen werden können und LNight (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr), mit dessen Hilfe Aussagen über gesundheitliche Beeinträchtigungen wie z.B. Schlafstörungen gemacht werden können. In den Lärmkarten sind die verschiedenen Isophonen und die jeweils Betroffenen (Gebäude, Einwohner) dargestellt.
In einer 1. Stufe 2007 wurden Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, Hauptverkehrsadern mit einer Belastung von mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit einer Belastung von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr untersucht. Derartige Lärmquellen sind im Bereich der Stadt Petershagen nicht vorhanden.
In der 2. Stufe seit 2012 wurden Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr untersucht. Im Gebiet der Stadt Petershagen wurden als Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr Abschnitte der B61, der B482 und der L770 festgestellt. Die Abschnitte sind in den entsprechenden Karten dargestellt. Somit war die Stadt Petershagen gemäß § 47d BImSchG verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde durch den Rat der Stadt Petershagen am 17.10.2013 beschlossen.
Die Lärmkarten werden alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Gegenüber der Kartierung 2012 sind im Gebiet der Stadt Petershagen weitere Streckenabschnitte der B482 hinzugekommen, so dass der Lärmaktionsplan zu überarbeiten ist. Die Lärmquellen in Petershagen sind die B61 von der nördlichen Stadtgrenze bis zur L 770, die B482 von Kreuzung Seelenfelder Straße/Loccumer Straße im Norden bis zur südlichen Stadtgrenze und die L 770 zwischen der B 61 im Westen und der B 482 im Osten.
Ein Lärmaktionsplan ist zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Er soll mindestens enthalten:
Der Entwurf der Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe wurde am 04.10.2018 vom Rat der Stadt Petershagen beschlossen, mit der Maßgabe, die Öffentlichkeit angemessen zu beteiligen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet über den Internetauftritt der Stadt Petershagen, das Mindener Tageblatt sowie durch Auslegen des Lärmaktionsplanes im Verwaltungsgebäude Lahde statt. Hier kann der Lärmaktionsplan während der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminabstimmung (Ansprechpartnerin siehe Randspalte) eingesehen werden.
Anregungen und Bedenken zu der Lärmaktionsplanung konnten bis zum 12. November 2018 beim Baubetrieb der Stadt Petershagen schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden.
Nach Prüfung der eingegangenen Anregungen und Bedenken wird der Lärmaktionsplan vom Rat der Stadt Petershagen beschlossen und dem Land NRW zwecks Weiterleitung an den Bund und die EU vorgelegt.
Den vom Rat der Stadt Petershagen am 04.04.2019 beschlossenen Lärmaktionsplan finden Sie unter nachfolgenden Link:
Lärmaktionsplan
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
www.laermaktionsplanung-schiene.de
www.umgebungslaerm.nrw.de
Mo. - Fr. 08:30 bis 12:30 Uhr
Mo. u. Do. 14:00 bis 17:30 Uhr