Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Entwicklung der ländlichen Räume und den Erhalt der vielfältigen Traditionen in den Ortschaften. Orte und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner werden mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und seit 2018 durch zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen gefördert.
Die Förderrichtlinie und Antragsunterlagen werden derzeit durch das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen überarbeitet.
Das Förderprogramm soll in der ersten Jahreshälfte 2023 veröffentlicht werden und bündelt künftig die ehemaligen Förderprogramme „Dorferneuerung“ und „Strukturentwicklung ländlicher Räume“.
Weitere Informationen folgen.
Die Maßnahmen werden gefördert durch:
Mo. - Fr. 08:30 bis 12:30 Uhr
Mo. u. Do. 14:00 bis 17:30 Uhr