Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Entwicklung der ländlichen Räume und den Erhalt der vielfältigen Traditionen in den Ortschaften. Besonders Dörfer mit bis zu 10.000 Einwohnern sind Zielgruppe der neuen Förderkulisse, für die seit Januar 2018 das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig ist.
Mit den Fördergrundsätzen Dorferneuerung 2019 sind die Förderschwerpunkte und die Förderbedingungen klar geregelt. Hier werden die Nummern 4.0, 8.0 und 9.0 des GAK-Rahmenplans 2019-2022 bedient, also die Förderschwerpunkte „Dorfentwicklung“, „Kleinstunternehmen in der Grundversorgung“ und „Einrichtung für lokale Basisdienstleistungen“.
Hier sind die Fördergrundsätze zu finden.
Im Förderschwerpunkt Dorfentwicklung sind beispielsweise folgende Maßnahmen förderfähig:
Antragsberechtigt sind u.a. Gemeinden, wie auch Private. Die Höhe der Zuwendung beträgt:
Details zu den Förderbedingungen sind dem o.g. Link zu entnehmen.
Die Maßnahmen werden gefördert durch:
Mo. - Fr. 08:30 bis 12:30 Uhr
Mo. u. Do. 14:00 bis 17:30 Uhr