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Dorferneuerung NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Entwicklung der ländlichen Räume und den Erhalt der vielfältigen Traditionen in den Ortschaften. Besonders Dörfer mit bis zu 10.000 Einwohnern sind Zielgruppe der neuen Förderkulisse, für die seit Januar 2018 das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig ist.

Mit den Fördergrundsätzen Dorferneuerung 2019 sind die Förderschwerpunkte und die Förderbedingungen klar geregelt. Hier werden die Nummern 4.0, 8.0 und 9.0 des GAK-Rahmenplans 2019-2022 bedient, also die Förderschwerpunkte „Dorfentwicklung“, „Kleinstunternehmen in der Grundversorgung“ und „Einrichtung für lokale Basisdienstleistungen“.

Hier sind die Fördergrundsätze zu finden.

Dorfentwicklung

Im Förderschwerpunkt Dorfentwicklung sind beispielsweise folgende Maßnahmen förderfähig:

  • die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern einschließlich ihrer Ausstattung und dorfgerechter Eingrünung, insbesondere zur Innenentwicklung:
  • die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen einschließlich der gestalterischen Anpassung an das Ortsbild sowie des Innenausbaus, sofern dieser für die Funktion des Förderobjektes erforderlich ist:
  • die Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden sowie die Umgestaltung von Bausubstanz hin zu einem ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Erscheinungsbild einschließ-lich des Innenausbaus, sofern dieser für die Funktion des Förderobjektes erforderlich ist, und der dazugehörigen Hof-, Garten-und Grünflächen:
  • die Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit-und Naherholungseinrichtungen

 

Antragsberechtigt sind u.a. Gemeinden, wie auch Private. Die Höhe der Zuwendung beträgt:

  • Für Gemeinden: 65%, höchstens jedoch 250.000€ je Maßnahme
  • Für Private: 35%, höchsten jedoch 50.000€ je Maßnahme

Details zu den Förderbedingungen sind dem o.g. Link zu entnehmen.


Die Maßnahmen werden gefördert durch:




Kontakt

Karina Sendler
Raum: 38, Lahde
Bauverwaltung
Bahnhofstraße 63
32469 Petershagen
Telefon: 05702 822-228
Fax: 05702 822-298
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten

Mo. - Fr.   08:30 bis 12:30 Uhr
Mo. u. Do. 14:00 bis 17:30 Uhr