Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung Petershagen müssen ab Mittwoch, 08.12.2021, zum Betreten der Rathäuser einen Nachweis einer Immunisierung oder ein negatives Testergebnis (Bürgertest nicht älter als 24 Std. oder PCR-Test nicht älter als 48 Std.) vorlegen. Darüber hinaus gelten weiterhin die Maskenpflicht und die Einhaltung der Hygieneregeln.
Es erfolgt eine Kontrolle beim Zutritt zu den Dienststellen. Der 3G-Nachweis ist in Papierform (z.B. der weiße oder gelbe Impfausweis) oder auch digital mit der Corona-Warn-App, der Cov-Pass-App oder der Luca-App vorzulegen. Zudem ist es erforderlich, dass die Besucherinnen und Besucher auch ihren Identitätsnachweis mitbringen.
Es gelten die gesetzlichen Ausnahmen gemäß aktueller Coronaschutzverordnung für Schülerinnen und Schüler und Kinder.
Mo. - Fr. 08:30 bis 12:30 Uhr
Mo. u. Do. 14:00 bis 17:30 Uhr