Mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung vom 17.05.2021 (Amtliches Kreisblatt - Allgemeinverfügung) wird die Stallpflicht für Geflügel im Kreisgebiet aufgehoben. Damit dürfen ab dem 18.05.2021 alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse wieder im Freien gehalten werden.
Weitere Informationen finden Sie wie bisher auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke.
Mo. - Fr. 08:30 bis 12:30 Uhr
Mo. u. Do. 14:00 bis 17:30 Uhr