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05.11.2021

Informationen zum Coronavirus - Positiv getestet - Was nun?

Weiterhin gilt für positiv Getestete:
Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Quarantäne. Gleichzeitig sollen sich positiv getestete Personen über einen Formularserver beim Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke direkt melden und müssen so nicht auf den Anruf warten.

Das geht über folgenden Link: https://formulare-owl.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6135c25739fe1f494000e412.

Dort werden Angaben zur Person, der Erkrankung und Kontaktpersonen abgefragt. Im Anschluss bekommen die positiv Getesteten ein Dokument, auf dem sie den Zeitraum der erforderlichen Quarantäne für sich und ihre Haushaltsangehörigen finden. Mit diesem Dokument können außerdem Haushaltsangehörige eine PCR-Testung im Testzentrum durchführen lassen.

Und für Kontaktpersonen gilt:
Wer engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte und vollständig geimpft ist, wird gebeten, dem Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke umgehend den entsprechenden Impfnachweis – ebenfalls über das Online-Formular – zukommen zu lassen, da dann keine Quarantänepflicht besteht. Falls das Gesundheitsamt diesen Nachweis nicht erhält, gilt mit sofortiger Wirkung die Quarantäne.
Unabhängig vom Impfstatus gilt: Wer Symptome entwickelt, nimmt bitte immer umgehend Kontakt zum Gesundheitsamt auf unter infektionsschutz@minden-luebbecke.de. Diese Mailadresse steht auch für weitere Fragen zum Thema zur Verfügung.  

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke.

Kontakt

Stadt Petershagen
Postfach 11 20
32458 Petershagen
Telefon: 05702 822-0
Fax: 05702 822-298
E-Mail oder Kontaktformular
Internet: www.petershagen.de

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