Die Stadt Petershagen hat mit Datum vom 20.03.2020 eine Allgemeinverfügung über das Betretungsverbot von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch, von tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Werkstätten, Tagesstätten oder sonstige vergleichbare Angebote), für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie von interdisziplinären oder heilpädagogischen Frühförderstellen, heilpädagogischen Praxen und Autismuszentren ab Mittwoch, 18. März 2020, zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 erlassen.
Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 (PDF, 1,5 MB, 21.04.2021)
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