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Altautoentsorgung

Altfahrzeuge dürfen nur über anerkannte Betriebe gemäß der Altfahrzeugverordnung entsorgt werden.

Die Überwachungs- und Entsorgungszuständigkeit bei illegal abgelagerten Fahrzeugen liegt bei den Gemeinden, wenn die Fahrzeuge auf einem der Allgemeinheit zugänglichen Grundstück abgelagert wurden und Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich sind und kein anderer verpflichtet ist. Zudem sind die Gemeinden zuständig, wenn Fahrzeuge im Bereich von Straßen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile abgelagert wurden.

Im Bereich von Straßen außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist der zuständige Straßenbaulastträger, auf nicht der Allgemeinheit zugänglichen Privatgrundstücken der Kreis zuständig.

Zuständig

Postfach 11 20
32458 Petershagen
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Telefon: 05702 822-0
Fax: 05702 822-298
info@petershagen.de
www.petershagen.de
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Kontakt

Raum: 4, Lahde
Hauptverwaltung
Bahnhofstraße 63
32469 Petershagen
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Telefon: 05702 822-219
Fax: 05702 822-298
k.wiegmann@petershagen.de
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Zuständig

Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden
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Telefon: +49 571 807-26800
Fax: +49 571 807-36800
umweltamt@minden-luebbecke.de
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Kontakt

Raum: 326
Umweltamt


Telefon: +49 571 807 23261
Fax: +49 571 807 33261
f.drunagel@minden-luebbecke.de
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