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Altenhilfe

Altenhilfe steht Ihnen zu, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, wegen Krankheit oder Behinderung Hilfe im Alltagsleben benötigen und kein Haushaltsangehöriger die Hilfe leisten kann.

Hilfe kann zum Beispiel im Bereich der hauswirtschaftlichen Verrichtungen (Reinigung der Wohnung, Einkäufe oder ähnliches) erfolgen oder im Einzelfall durch die Kostenübernahme von Hausnotrufsystemen, Essen auf Rädern oder Betreuungspauschalen.

Umfassende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke

Zuständig

Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden
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Telefon: +49 571 807-0
Fax: +49 571 807-30000
sozialamt@minden-luebbecke.de
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Raum: 174
Sozialamt
(B - G)


Telefon: +49 571 807 21740
Fax: +49 571 807 31740
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