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An- und Ummeldungen Wohnsitz

Wenn Sie neu zugezogen oder innerhalb des Stadtgebietes umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- bzw. ummelden. Eine Abmeldung des früheren Wohnsitzes muss nicht vorgenommen werden.

Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern genügt es, wenn einer von Ihnen die Anmeldung/Ummeldung vornimmt. Sie müssen dann jedoch sowohl Ihren als auch den Personalausweis und den Reisepass (falls vorhanden) des Partners vorlegen.

Notwendige Unterlagen

Formulare Petershagen

Zuständig

Postfach 11 20
32458 Petershagen
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Telefon: 05702 822-0
Fax: 05702 822-298
info@petershagen.de
www.petershagen.de
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Kontakt

Raum: 6, Lahde
Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Bahnhofstraße 63
32469 Petershagen
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Telefon: 05702 822-214
Fax: 05702 822-298
f.tegtmeier@petershagen.de
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Raum: 7, Lahde
Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Bahnhofstraße 63
32469 Petershagen
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Telefon: 05702 822-216
Fax: 05702 822-298
s.heidemeier@petershagen.de
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Raum: 6, Lahde
Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Bahnhofstraße 63
32469 Petershagen
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Telefon: 05702 822-213
Fax: 05702 822-298
b.humcke@petershagen.de
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Raum: 7, Lahde
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Bürgerbüro
Bahnhofstraße 63
32469 Petershagen
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Telefon: 05702 822-215
Fax: 05702 822-298
c.köper@petershagen.de
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