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Befreiung von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht

Aus gesundheitlichen Gründen können Bürger bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Befreiung von der Verpflichtung, Sicherheitsgurte anzulegen und Schutzhelme zu tragen, beantragen. Die Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist auch im Falle einer Körpergröße kleiner als 150 cm möglich.

Die Voraussetzungen müssen durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. In dieser Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass die jeweilige Person aufgrund eines ärztlichen Befundes (Nennung des Befundes nicht erforderlich) von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss.

Kosten

Bei Vorlage eines Feststellungsbescheides oder eines Schwerbehindertenausweises ist die Befreiung kostenlos.

Ohne Vorlage eines Feststellungsbescheides oder eines Schwerbehindertenausweises: 35,00 €.

Zuständig

Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden
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Telefon: +49 571 807-20000
Fax: +49 571 807-30000
buergerservice@minden-luebbecke.de
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