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Beglaubigungen

Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen sowie Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen: Zur Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen muss das Original vorgelegt werden.

Unterschriften und Handzeichen dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Person vollzogen oder als vollzogen anerkannt werden und die Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses nachgewiesen wird. Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) werden nicht beglaubigt.

Ein Tipp!
Aus Kostengründen empfiehlt es sich, bei Bewerbungen u. ä. zunächst unbeglaubigte Kopien einzureichen, es sei denn, eine Beglaubigung ist ausdrücklich vorgeschrieben (z. B. bei der Bewerbung um einen Studienplatz).

Hinweis:
Zusätzliche Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können nur bei dem Standesamt ausgestellt werden, welches die Urkunde ausgefertigt hat. Diese Dokumente dürfen nicht beglaubigt werden.

Kosten

Die Kosten für eine Beglaubigung sind von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich. Die Gebühren liegen zwischen 1,00 € und 5,00 €.

Zuständig

Postfach 11 20
32458 Petershagen
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Telefon: 05702 822-0
Fax: 05702 822-298
info@petershagen.de
www.petershagen.de
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Kontakt

Raum: 6, Lahde
Hauptverwaltung
Bahnhofstraße 63
32469 Petershagen
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Telefon: 05702 822 213
Telefon: 05702 822 216
Fax: 05702 822 298
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