- Arbeitslosengeld II
für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren. Ansprechpartner ist der Kreis Minden-Lübbecke (Tel. 05702 89181-49) .
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Asylbewerber erhalten zur Sicherstellung ihres Lebensunterhaltes Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.für Hilfebedürftige, die das 65. Lebensjahr vollendet haben sowie für Hilfebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind
für nicht dauerhaft erwerbsunfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können
für Mietwohnungen (Mietzuschuss) und Eigenheime (Lastenzuschuss)
für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
für Einkommensschwache und Behinderte
Mo. - Fr. 08:30 bis 12:30 Uhr
Mo. u. Do. 14:00 bis 17:30 Uhr