Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von der zuständigen Stelle durchgeführt worden ist.
Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Länder, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben. Auskünfte hinsichtlich der Adressen der Auslandsvertretungen können Sie im Standesamt erfragen.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen Ihr zuständiges Standesamt am Wohnort ausstellt.
Wir informieren Sie gern, welche Unterlagen Sie zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses vorlegen müssen.
Ein Ehefähigkeitszeugnis kostet 40 Euro, wenn ausländisches Recht zu beachten ist, 66 Euro.
Lassen Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst direkt nach der erfolgten Eheschließung im Ausland durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen ("Apostille") und durch die deutsche Vertretung im Ausland (Botschaft oder Konsulat) legalisieren, zum Beweis, dass die Urkunde echt ist. Für welche Länder eine Apostille bzw. Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie im Standesamt.
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Möglichkeiten zur Namenswahl gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde zum Standesamt und informieren sich über die Notwendigkeit der Abgabe einer Namenserklärung.
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