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Jagdangelegenheiten

Der Kreis Minden-Lübbecke ist als Untere Jagdbehörde für den Vollzug des Bundes- und des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen zuständig.

Außerdem ist er zuständig für die Durchführung und Abnahme einer Jägerprüfung und für die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen.

Informationen zum Bereich "Jagdangelegenheiten" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.


Hinweis:

Wildschäden sind vom Ordnungsamt Ihrer jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu bearbeiten.

Zuständig

Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden
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Telefon: +49 571 807-0
rechts-undordnungsamt@minden-luebbecke.de
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Kontakt

Raum: 164
Rechts- und Ordnungsamt


Telefon: +49 571 807 21640
Fax: +49 571 807 31640
f.mueller@minden-luebbecke.de
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