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Tierkörperbeseitigung

Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse (das sind zum Beispiel verendete Nutz- und Heimtiere, Schlachtabfälle usw.) müssen unschädlich beseitigt werden.

Um das Auftreten bzw. Ausbreiten einer Tierseuche zu verhindern, ist eine ordnungsgemäße Beseitigung verendeter Tiere und von Tieren stammender Abfälle in Tierkörperbeseitigungsanlagen von großer Bedeutung.

Umfassende Informationen zur "Tierkörperbeseitigung" finden Sie auf den Internetseiten des Kreise Minden-Lübbecke.

Zuständig

Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden
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Telefon: +49 571 807-0
Fax: +49 571 807-30000
veterinaeramt@minden-luebbecke.de
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