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Bekämpfung der Schwarzarbeit

Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) wurde die Bekämpfung der Schwarzarbeit auf verschiedene Fachbehörden übertragen.

Der Kreis Minden-Lübbecke verfolgt und ahndet ausschließlich Verstöße gegen die Handwerksordnung und das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, wenn

  • ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Handwerksrolleneintrag ausgeübt wird (§ 1 Handwerksordnung).

Informationen über die zulassungspflichtigen Handwerke, insbesondere über die Meisterpflicht sowie die Ausnaheregelungen erhalten Sie bei der

Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Campus Handwerk 1
33613 Bielefeld
Telefon: +49 521 5608-0
Internet: www.handwerk-owl.de

Informationen zur "Bekämpfung der Schwarzarbeit" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständig

Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden
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rechts-undordnungsamt@minden-luebbecke.de
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Fax: +49 571 807 31631
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