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Hilfen bei Krankheit

Krankenhilfe können Sie erhalten, wenn Sie nicht krankenversichert sind oder werden können. Krankenhilfe ist wie andere Sozialhilfeleistungen auch nachrangig - das bedeutet, dass Sie sich zunächst um Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bemühen müssen.

Umfassende Informationen zur "Hilfe bei Krankheit" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständig

Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden
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Telefon: +49 571 807-0
Fax: +49 571 807-30000
sozialamt@minden-luebbecke.de
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