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Kindertagesstätten-Elternbeiträge

Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind/ihre Kinder für 25, 35 oder 45 Stunden/Woche in einer Tageseinrichtung für Kinder anzumelden.

Die Tageseinrichtungen entscheiden, welche Kinder in ihrer Einrichtung aufgenommen werden.

Wenn die Eltern die Zusage für ihr Kind/ihre Kinder bekommen haben, erhalten sie von der Kommune eine „Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen“ zugeschickt.

Diese Erklärung müssen sie ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit ihren entsprechenden Einkommensnachweisen bei der Kommune einreichen.

Anschließend erfolgt eine Einkommensberechnung und eine Bescheiderteilung. 

Notwendige Unterlagen

  • Einkommensteuerbescheide vom Finanzamt
  • Verdienstabrechnungen
  • diverse Leistungsbescheide (z. B. ALG I oder II, Wohngeld, Krankengeld)

Kosten

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Höhe des anrechenbaren (Brutto-) Jahreseinkommens der Eltern.

Rechtsgrundlagen

§ 51 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke in der jeweils gültigen Fassung.

Zuständig

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