Die Rentenstelle ist allen Bürgern bei Fragen zur gesetzlichen Rente und bei der Stellung von Rentenanträgen behilflich.
Neben den Anträgen auf Renten wie der Altersrente oder der Erwerbsminderungsrente können Sie z. B. auch Ihr Rentenversicherungskonto klären. Das bedeutet, dass eventuelle Lücken im Versicherungsverlauf durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises geschlossen werden können.
Weitere Informationen erteilen die zuständigen Rentenversicherungsträger.
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)