Hilfsnavigation
Quickmenu
  • Wir beraten Sie gerne!
Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Denkmalschutz

Als untere Denkmalschutzbehörde ist jede Kommune für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig. Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit der LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen. Denkmalwürdige Gebäude werden in die Denkmalliste der jeweiligen Kommune aufgenommen.

Zuständig

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.