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Katasterauszüge

Ab dem 1. Januar 2023 können Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarten, Amtliche Basiskarten, Flurstücks- und Eigentumsnachweise) nicht mehr bei den Städten und Gemeinden beantragt werden.

Die Erteilung von Kartenauszügen erfolgt künftig über das Kataster- und Vermessungsamt des Kreises Minden-Lübbecke, kastasteramt@minden-luebbecke.de.

Der Kreis Minden-Lübbecke plant derzeit einen automatisierten Online-Kartenverkauf einzurichten.

Zuständig

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