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Verkehrsordnungswidrigkeiten

In den Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten fallen die

  • Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und Ahndung festgestellter Verstöße und
  • Verfolgung der durch die Polizei festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Alkoholverstöße, Rotlichtverstöße, Unfälle, etc.)

Weitere Informationen zum Thema "Verkehrsordnungswidrigkeiten" erhalten Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Hinweis:
Die Stadt Minden hat einen eigenen Radarwagen, mit dem Sie im Gebiet der Stadt Minden Geschwindigkeitsüberwachungen vornimmt. Die mit diesem Radarwagen festgestellten Geschwindigkeitsverstöße werden von der Stadt Minden geahndet.

 

Zuständig

Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 21
32423 Minden
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Telefon: +49 571 807-29000
strassenverkehrsamt@minden-luebbecke.de
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Kontakt

Raum: 107
Straßenverkehrsamt


Telefon: +49 571 807 29570
Fax: +49 571 807 39570
u.leidenheimer@minden-luebbecke.de
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