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Personenbeförderungsschein

Wer in einem Taxi, Mietwagen oder Krankenwagen Fahrgäste transportieren möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch Personenbeförderungsschein genannt.

Der Personenbeförderungsschein wird in der Regel für 5 Jahre erteilt und kann dann auf Antrag jeweils um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

Öffnungszeiten

Zuständig

Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 21
32423 Minden
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Telefon: +49 571 807-29000
strassenverkehrsamt@minden-luebbecke.de
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Kontakt

Raum: 32
Straßenverkehrsamt


Telefon: +49 571 807 29320
Fax: +49 571 807 39320
c.mueller@minden-luebbecke.de
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