Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen
nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen.
Hinweis:
Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.
Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.