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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Naturschutz, …) der Stadtflächen dar.

Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Stadtgebietes und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt (§ 5 BauGB). Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.

Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann.

Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.

Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beizufügen, die die Ziele, die Zwecke sowie die wesentlichen und die möglichen Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt (Umweltbericht) umfasst. Die Begründung enthält auch die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Petershagen wurde im September 1977 wirksam und kann in der Bauverwaltung der Stadt Petershagen eingesehen werden. Eine Neuzeichnung der Urfassung mit allen bis zum August 2021 wirksam gewordenen Änderungen und Berichtigungen wurde im Oktober 2021 neu bekannt gemacht.