Übersicht der Schiedspersonen und Schiedsamtsbezirke
Unter dem Motto "Schlichten ist besser als richten!" vermitteln Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich in strittigen Situationen. Das Ziel der Schiedspersonen ist eine einvernehmliche und preiswerte Einigung zwischen den beteiligten Parteien.
Es gibt im Stadtgebiet Petershagen insgesamt 5 Schiedsamtsbezirke:
Schiedsamtsbezirk I (Ortschaften Döhren, Heimsen, Ilvese, Schlüsselburg, Seelenfeld und Wasserstraße
Schiedsamtsbezirk II (Ortschaften Gorspen-Vahlsen, Ilse, Ilserheide, Jössen, Neuenknick, Raderhorst, Rosenhagen und Windheim)
Schiedsamtsbezirk III (Ortschaften Bierde, Frille, Lahde, Quetzen und Wietersheim)
Schiedsamtsbezirk IV (Ortschaften Buchholz, Eldagsen, Großenheerse, Hävern, Ovenstädt und Petershagen)
Schiedsamtsbezirk V (Ortschaften Friedewalde, Maaslingen, Meßlingen und Südfelde)
Sollte die zuständige Schiedsperson verhindert sein, gilt folgende Vertretungsregelung:
- die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes I vertritt die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes III,
- die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes III vertritt die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes II,
- die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes II vertritt die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes I,
- die Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke IV und V vertreten sich gegenseitig.
Wenn eine Einigung vor dem Schiedsamt erreicht wird, wird das Verfahren durch einen Vergleich abgeschlossen.
Wird keine Einigung erreicht, kann eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches beantragt werden, mit der dann die Klage beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden kann.