Denkmalschutz und Denkmalpflege
Als Untere Denkmalbehörde (UDB) ist jede Kommune in NRW für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig. Dabei wird die Gemeinde sowohl bei der Inventarisation (Entscheidung über die Denkmalwürdigkeit eines Gebäudes) als auch bei der praktischen Denkmalpflege (bauliche Maßnahmen an eingetragenen Denkmälern) fachlich vom Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen beraten.