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Heimatförderung

Mit dem Slogan „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – wir fördern, was Menschen verbindet“ hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen im Sommer 2018 eine neue Förderkulisse veröffentlicht. Die Heimatförderung besteht aus den folgenden 5 Elementen:

Heimat-Scheck               

Der „Möglichmacher“ für kleine Ideen und Projekte vor Ort. Hier können Vereine, Verbände u.a. unbürokratisch eine Finanzspritze erhalten. Jährlich vergibt das Land 1000 Heimat-Schecks zu je 2.000 Euro.

Heimat-Fonds

Hier gilt das Prinzip 1 Euro für 1 Euro. Das heißt konkret: Für einen Euro den die Kommune aufwändet, gibt das Land einen Euro hinzu. Das Projekt darf dabei ein Volumen von 5.000 Euro bis 80.000 Euro haben. Die Kommune muss mindestens einen Eigenbeitrag von 10% leisten, der Rest kann durch Spenden und ehrenamtlichen Engagement der Ortschaften geleistet werden.

Heimat-Preis

Durch den Heimat-Preis soll ehrenamtliches Engagement im Stadtgebiet gewürdigt werden. Neben Lob und Anerkennung soll der Heimat-Preis zugleich auch Ansporn für andere sein, sich ehrenamtlich zu engagieren und gemeinnützige Projekte mitzugestalten.

In diesem Jahr wird der Heimat-Preis zum dritten Mal ausgelobt. Vereine, Verbände oder Private können wieder Projekte einreichen.

Es können Projekte eingereicht werden, die von den folgenden 6 Kriterien 5 Kriterien erfüllen:

Das Projekt

  • ist ehrenamtlich,
  • befindet sich im öffentlichen Raum,
  • ist nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet,
  • dient dem Erhalt, Pflege und Dokumentation von Volks- und Brauchtum, regionale Besonderheit und Eigenart,
  • hat Mehrwert für die Öffentlichkeit,
  • ist noch aktiv.

Von der Prämierung ausgeschlossen sind Sanierungsmaßnahmen von Dorfgemeinschaftshäusern, Sportheimen oder anderen Gebäuden, sofern es sich ausschließlich um die Sanierungsmaßnahmen handelt.

Die Projekte, die bereits 2019 oder 2021 eine Prämierung (Plätze 1-3) erhalten haben, können nicht erneut am Heimat-Preis teilnehmen.

Eine unabhängige Jury wird die Projekte bewerten. Hierzu werden folgende Bewertungskriterien herangezogen:

  • Beispielcharakter
  • Innovativ
  • Nachhaltigkeit
  • Partizipativ
  • Bezug zur Heimat/Lokale Identität

Der Bewerbungszeitraum läuft aktuell bis zum 03.09.2023. Bewerbungen können über das Service-Portal eingereicht werden.

Die Preisverleihung ist für den 24.10.2023 terminiert.

Einen Eindruck und die Sieger der letzten Jahre finden Sie in den folgenden Artikeln:

Hintergrund zum Landesförderprogramm

Das Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW fördert die Preisgelder des Heimat-Preises in Höhe von 5.000 Euro.

Das Preisgeld wird folgendermaßen auf die drei bestplatzierten Vorschläge verteilt:

1. Platz: 2.500 Euro
2. Platz: 1.500 Euro
3. Platz: 1.000 Euro

Zudem nehmen die Gewinner der lokalen Heimat-Preise an einem landesweiten Wettbewerb teil. Dieser Landes-Heimat-Preis wird erstmals im Jahr 2020 im Rahmen des „Heimat-Kongresses“ vergeben.

 

Heimat-Werkstatt

Ideen zum Thema Heimat sollen in „Werkstätten“ entwickelt und verwirklicht werden, damit eine inhaltliche Auseinandersetzung in Gang gesetzt werden kann. Der Diskurs in der Heimat-Werkstatt soll Gemeinsamkeiten herausarbeiten und das lokale Gemeinschaftsgefühl stärken. Zugleich wird mit der Gestaltung der öffentliche Raum aufgewertet. Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert. Empfänger können Kommunen, Private, Vereine und gemeinnützige Organisationen sein.

Heimat-Zeugnis

Hier steht die Schaffung und Bewahrung von in herausragender Weise die lokale und regionale Geschichte prägender Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien Natur im Fokus. Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 % (Private) bzw. 80 % (Kommunen) unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen.

 

Infos, sowie die Antragsformulare zu allen Bausteinen finden Sie auch hier.


Die Maßnahmen werden gefördert durch:




Kontakt

Karina Sendler
Raum: 38, Lahde
Bauverwaltung
Bahnhofstraße 63
32469 Petershagen
Telefon: 05702 822-228
Fax: 05702 822-298
E-Mail oder Kontaktformular

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