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Stalking

Stalking bezeichnet das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, sodass dessen Sicherheit bedroht und seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt werden.

Im Frühjahr 2007 ist der § 238 Strafgesetzbuch "Nachstellung" in Kraft getreten. Er stellt Stalking unter Strafe und verbessert damit den Schutz der Stalking-Opfer. Missachtet der Stalker eine gerichtliche Anordnung, macht er sich strafbar (Gewaltschutzgesetz).

Weitere Informationen zum Thema Stalking erhalten Sie im Internet unter:

www.frauennrw.de

www.weisser-ring.de