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Einbindung der Flüchtlinge für gemeinnützige Arbeiten

Flüchtlinge/Asylsuchende bringen aus ihren Herkunftsländern Arbeitsbegabungen und Lebenserfahrungen mit, die auch als wirtschaftliches Potential verstanden werden dürfen.

Gem. § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sollen Arbeitsgelegenheiten bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden.

Für ihre Hilfe bei dieser Tätigkeit erhalten die Asylsuchenden eine finanzielle Aufwandsentschädigung.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.