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4. Runde der Lärmaktionsplanung

Um die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm mit vergleichbaren Kriterien darstellen zu können, verpflichtet die EU-Umgebungslärmrichtlinie die Mitgliedstaaten zur Erarbeitung von Lärmkarten. Anhand dieser Lärmkarten können Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet aufgezeigt werden.

Die Stadt Petershagen hat als lärmkartierte Kommune die gesetzliche Verpflichtung einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Inhalte des Lärmaktionsplans regelt die EU-Umgebungslärmrichtlinie. Grundlage des Lärmaktionsplans ist die mit Unterstützung der Kommunen vom Landesumweltamt (LANUV) durchgeführte Lärmkartierung. Ausführliche Informationen zur Lärmaktionsplanung, gesetzlichen Grundlagen, Kartierungen, Ergebnissen und Umgebungslärm finden Sie auf der Seite des Landes NRW im Umgebungslärmportal unter www.umgebungslaerm.nrw.de

Aktuell läuft die 4. Runde der Lärmaktionsplanung. Betrachtet werden die Einwirkungen von Straßenverkehrslärm auf die Bevölkerung.

Hierbei wurden die definierten Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (= durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) von 8.200 Kfz/24h) untersucht.

Im Stadtgebiet Petershagen waren dies:

  • die B 61 von der nördlichen Stadtgrenze bis zur südlichen Stadtgrenze
  • die B 482 von Kreuzung Seelenfelder Straße/Loccumer Straße im Norden bis zur südlichen Stadtgrenze
  • die L 770 zwischen der B 61 im Westen und der B 482 im Osten.

Die Berechnungen der Lärmkarten sowie die Ermittlung der Anzahl der Betroffenen der 4. Runde erfolgte unter Verwendung der neuen EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren sowie den Daten aus 2021. Durch die neuen Berechnungsverfahren kommt es zu Änderungen in der dargestellten Lärmsituation sowie bei der Anzahl der Betroffenen. Ein direkter Vergleich mit den Ergebnissen der 3. Runde ist daher nicht möglich.

Der aufgestellte Entwurf der Lärmaktionsplanung wurde in der Ratssitzung am 19.03.2024 beschlossen. Nach Beschluss des Entwurfes des Lärmaktionsplanes wurde in Anlehnung an den Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 07.02.2008 sowie gem. § 47d Abs. 3 BImSchG die Öffentlichkeit beteiligt. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde in der Zeit vom 22.03.2024 bis 23.04.2024 öffentlich ausgelegt.

Nach Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. Der Beschluss des überarbeiteten Lärmaktionsplans erfolgte in der Ratssitzung am 04.07.2024.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Lärmprobleme an Hauptverkehrsstraßen im Lärmaktionsplan zwar identifiziert und als Prüfaufträge für mögliche Maßnahmen an den Straßenbaulastträger gegen werden können. Beim Lärmaktionsplan handelt es sich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz aber um keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Anordnungen von Maßnahmen. Konkrete „Lärmminderungsmaßnahmen“ an den genannten Straßen können nur in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger (StraßenNRW) entwickelt werden.

Der Lärmaktionsplan muss im Fünf-Jahres-Rhythmus gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie überarbeitet werden.

Hier finden Sie den beschlossenen Lärmaktionsplan: Lärmaktionsplan der Stadt Petershagen