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Übersicht der Schiedspersonen und Schiedsamtsbezirke

Unter dem Motto "Schlichten ist besser als richten!" vermitteln Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich in strittigen Situationen. Das Ziel der Schiedspersonen ist eine einvernehmliche und preiswerte Einigung zwischen den beteiligten Parteien.

Es gibt im Stadtgebiet Petershagen insgesamt 5 Schiedsamtsbezirke:

Schiedsamtsbezirk I (Ortschaften Döhren, Heimsen, Ilvese, Schlüsselburg, Seelenfeld und Wasserstraße

Bernd Wingender

Schiedsmann Bezirk I

Zur Borg 6
32469 Petershagen


Schiedsamtsbezirk II (Ortschaften Gorspen-Vahlsen, Ilse, Ilserheide, Jössen, Neuenknick, Raderhorst, Rosenhagen und Windheim)

Dirk Niemann

Schiedsmann Bezirk II

Ilser Dorf 8
32469 Petershagen


Schiedsamtsbezirk III (Ortschaften Bierde, Frille, Lahde, Quetzen und Wietersheim)

Bernd Schäkel

Schiedsmann Bezirk III

Zum Heidloh 33
32469 Petershagen


Schiedsamtsbezirk IV (Ortschaften Buchholz, Eldagsen, Großenheerse, Hävern, Ovenstädt und Petershagen)

Jutta Grabert

Schiedsfrau Bezirk IV

Zum Damm 7
32469 Petershagen


Schiedsamtsbezirk V (Ortschaften Friedewalde, Maaslingen, Meßlingen und Südfelde)

Margitta Kruse

Schiedsfrau Bezirk V

Elsternstraße 1
32425 Minden


Sollte die zuständige Schiedsperson verhindert sein, gilt folgende Vertretungsregelung:

-          die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes I vertritt die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes III,
-          die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes III vertritt die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes II,
-          die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes II vertritt die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes I,
-          die Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke IV und V vertreten sich gegenseitig.

Wenn eine Einigung vor dem Schiedsamt erreicht wird, wird das Verfahren durch einen Vergleich abgeschlossen.

Wird keine Einigung erreicht, kann eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches beantragt werden, mit der dann die Klage beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden kann.