Das Team der Wirtschaftsförderung versteht sich als Dienstleister, Moderator und Impulsgeber. Ziel ist es, das unternehmerfreundliche Wirtschaftsklima in der Stadt Petershagen zu erhalten und Betriebe optimal zu betreuen. Im Mittelpunkt unserer Serviceangebote steht also das Interesse an Ihrem Betrieb - ob Großkonzern oder Kleinstunternehmen, ob Dienstleister, Produzent oder Handwerker!
Darüber hinaus bietet unsere Touristinformation einen umfassenden Service für Touristen und die Tourismusbranche in einer der attraktivsten Regionen Deutschlands an.
Das Coronavirus stellt auch für zahlreiche Unternehmen aus Petershagen eine sehr große Herausforderung dar. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Petershagen hat die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Selbstständige im Zusammenhang mit dem Coronavirus zusammengestellt.
Hier finden Sie einen Überblick über Ansprechpartner*innen und bisher bekannte Hilfeangebote zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen.
Zum einen finden Sie unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 Details und eine Verlinkung zum elektronischen Antragsverfahren für die gestern verkündeten Hilfen u. a. für Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige. Die Anträge für die NRW-Soforthilfe können ab morgen gestellt werden.
Weiterhin wird auf eine Option hingewiesen, für die ggf. HEUTE noch Handlungsschritte ergriffen werden müssten.
Diese Information erreichte uns soeben über eine Mitarbeiterin des Landtags NRW:
Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können sich die Sozialversicherungsbeiträge für März und April stunden lassen. Diese wichtige Sicherung der Liquidität hat der Bundestag noch kurzfristig vereinbaren können. Um die Stundung noch FÜR MÄRZ zu erreichen, muss der Antrag noch HEUTE formlos bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Bitte prüfen Sie im eigenen Interesse, ob Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Alle Informationen dazu finden Sie hier:
Die Ausbreitung des Corona-Virus ist derzeit das bestimmende Thema und beeinflusst maßgeblich auch die touristische Arbeit. Tourismus NRW e.V. als Landestourismusverband versucht, alle touristischen Akteure im Land durch Informationen so umfassend zu unterstützen, wie es möglich ist. Das Angebot ist dabei selbstverständlich kostenfrei. Es umfasst im Einzelnen:
Der Landesverband hofft, dass alle die Krise gemeinsam so gut und so rasch es geht überwinden werden und dass die Informationsangebote Sie ein Stück weit in Ihrer derzeitigen Arbeit unterstützen können.
Des Weitern hat uns die Information erreicht, dass auch der Deutsche Tourismusverband Service GmbH (DTV) Live-Webinare für Gastgeber und Touristiker anbietet. Die Einzelheiten finden Sie unter https://www.deutschertourismusverband.de/service/webinare-fuer-gastgeber-und-touristiker.html
Aktuelle Informationen für die Gastronomie und Beherbung können Sie auf der Seite https://www.dehoga-nrw.de/dehoga-nrw/umgang-mit-coronavirus/lockerungen-das-muessen-sie-wissen/ finden.
Da diese Informationen im Wesentlichen den Umgang mit den Kunden beinhalten, sollte parallel auf der Seite der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe unter https://www.bgn.de/corona/bgn-handlungshilfen-fuer-betriebe/ geschaut werden, welche innerbetrieblichen Vorgaben einzuhalten sind.
In den Zeiten der Corona-Krise stellt sich für die meisten Kulturakteure die Fragen, wie es für sie existenziell weitergehen kann und wie mit laufenden Landesförderprogrammen, an denen sie beteiligt sind, verfahren werden soll. Wir haben uns bemüht, hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammen zu stellen.
1. Soforthilfe-Programm für Kulturschaffende
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MKW) des Landes NRW stellt Soforthilfen in Höhe von bis zu 2.000 Euro als Existenzsicherung für Kulturschaffende zur Verfügung.
In der Anlage finden Sie das Antragsformular sowie die Bestimmungen und Fördervoraussetzungen zu den Soforthilfen und eine Pressemitteilung.
Die Anträge sind per Email direkt an die Bezirksregierung zu senden. Die Emailadressen finden Sie auf dem Antragsformular. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2020.
Alle obigen sowie stets aktuelle Informationen finden Sie auch unter diesem Link: https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
Für die Bürgerinnen und Bürger hat die Landesregierung eine zentrale Hotline eingerichtet: 0211 / 9119 1001
Aktuell weist das Ministerium darauf hin, dass die Leitungen und Email-Konten überlastet sind, man aber kurzfristig Abhilfe schaffe.
Antrag Sofortprogramm / Soforthilfen für Kultur in NRW / Grundsätze des Sofortprogramms / Presseinformation zur Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen
2. Gebündelte Informationen des OWL-Kulturbüros:
Hier finden Sie den Erlass des Kulturministeriums NRW zu einem Sofortprogramm für Künstler*innen sowie einen weiteren Erlass zu förderrechtlichen Maßnahmen.
Beide Erlasse wurden am 20. März 2020 veröffentlicht. Hier gelangen Sie außerdem zur dazugehörigen Pressemitteilung des Ministeriums.
Das Landesbüro Bildende Kunst hat eine Corona-Hotline für Künstler*innen in rechtlichen Schwierigkeiten eingerichtet.
Sie erreichen die Rechtsanwältin Corinna Berg kostenfrei unter 0211 1718040 zu folgenden Zeiten:
24. März 16-18 Uhr
26. März 16-18 Uhr
Bitte melden Sie sich vorher mit Ihrem Anliegen unter: lab@kunsthaus.nrw
Und hier noch weitere Links, die für Sie interessant sein könnten, die Informationen sind jeweils ein paar Tage alt und überschneiden sich vielleicht auch, aber trotzdem:
Zum wirtschaftlichen Umgang mit der Corona-Krise, zusammengestellt von der LAG Soziokultur
https://soziokultur-nrw.de/informationen-zum-umgang-mit-der-corona-pandemie/
Informationen und Angebote zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, zusammengestellt vom Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes
https://kreativ-bund.de/corona?fbclid=IwAR0QGOSXGL2_gCtnQNCuinACiCJHI6lF0j4YmLNh7_7pkot879tV7ko5PXg
Coronakrise: Das müssen Freelancer jetzt wissen, zusammengestellt vom Magazin PAGE
3. NRW-Landesprogramm Kultur und Schule
a) Projekte im laufenden Schuljahr 2019/2020:
Nach einer Mitteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW NRW) können für alle bewilligten Projekte im Förderprogramm Kultur und Schule 19/20 die Zahlungen weiterlaufen und der Zuwendungszweck wird als erfüllt angesehen. Die Honorare für Kultur-und Schule-Künstlerinnen und -Künstler können also gezahlt werden – unabhängig von dem Stundenausfall durch die Schulschließungen.
b) Anträge für das kommende Schuljahr 2020/21 & Antragsfrist:
Die Schulen und Kommunen sind weiterhin besetzt und zumindest per Email oder telefonisch zu erreichen. Daher hat das Ministerium die Antragsfrist für die Kultur-und-Schule-Projekte 20/21 noch nicht verlängert. Sollte sich zeigen, dass die Antragszahlen deutlich eingebrochen sind, wird vom Ministerium Ende März ggfls. eine Fristverlängerung zugelassen.
Die Bezirksregierung hat den Kommunen und Kreisen für den Einzelfall die Nachreichung von Unterschriften und Datenschutzerklärungen über die Antragsfrist hinaus und zeitnah nach Wiederöffnung der Schulen und Verwaltungen eingeräumt .
Wichtig ist, dass die Künstlerinnen und Künstler und die Schulen die Projekte und die Einwilligung zur gemeinsamen Kooperation vorab per Email oder telefonisch abgestimmt haben.
Die Kontakte und Öffnungszeiten der Schul-Sekretariate und der Verwaltungen finden Sie auf deren Homepages.
Weitere Informationen zu geplanten Maßnahmen und aktuellen Pressemitteilungen für den Kulturbereich finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
Weitere Infos zu Corona und zu wirtschaftlichen Hilfen für (Klein-)Unternehmen finden Sie unter dem Standortportal des Kreises Minden-Lübbecke https://standort-minden-luebbecke.de/Corona-Infos-f%C3%BCr-Unternehmen/
Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums (https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner) werden aktuelle Informationen für Unternehmer bereitgehalten.
Angekündigt wird hier auch die Publikation von Informationen und Antragsformularen zum vorgenannten Zuschussprogramm. Diese sollen in Kürze unter https://wirtschaft.nrw/corona verfügbar sein.
Mo. bis Fr. 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung!